Das Stockwerkeigentum hat sich als Eigentumsform grundsätzlich bewährt. Es ist das geeignete Mittel, um einer grösseren Zahl von Personen, den Wunsch nach Einem Eigenheim zu erfüllen und damit auch in der Schweiz eine breitere Streuung des Wohneigentums zu erzielen. Das einvernehmliche Funktionieren eines Stockwerkeigentumsverhältnisses hängt im Einzelfall jedoch immer von den daran beteiligten Personen ab. Wesentlich ist, dass sich die Stockwerkeigentümer immer bewusst sind, Teil einer Gemeinschaft zu sein. Dies erfordert die Bereitschaft aller Beteiligten zur Beachtung der Gemeinschaftsordnung.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kenntnis der Rechtslage sowie das korrekte Ausführen der Verwaltung massgeblich zum Vermeiden von Konflikten beitragen.